Wir laden die Mitglieder der Tennisabteilung des TSV Waldenbuch 1891 e.V. herzlich ein zu unserer Abteilungsversammlung und hoffen auf rege Teilnahme!
Termin: Freitag, 15. Oktober 2021 um 19:00 Uhr
Ort: Vereinsheim des Musikvereins Stadtkapelle Waldenbuch (Karl Sturm Haus),
Im Aichgrund 2, 71111 Waldenbuch
Der Rechenschaftsbericht 2019 wurde wegen der Corona-Bedingungen schriftlich gegeben und von den Mitgliedern ohne Einspruch akzeptiert.
Der Rechenschaftsbericht 2020 erfolgt kommentiert in der Abteilungsversammlung.
Die Versammlung wird wegen der Corona-Regelungen unter den am 15. Oktober 2021 geltenden Rahmenbedingungen durchgeführt (Einzelheiten siehe unten).
Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens bis 07.10.2021 bei dem Abteilungsvorstand Stephan Lehle, Mozartstr. 31, 71111 Waldenbuch, schriftlich einzureichen.
Der Vorstand
Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind das Beachten und Befolgen der aktuellen Corona-Verordnung sowie ergänzender Regelungen des Landes Baden-Württemberg.
Alle Besucher*innen der Veranstaltung müssen eine medizinische Maske oder eine FFP-2-Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
Zutritt zu der Veranstaltung haben nur Mitglieder der Tennisabteilung des TSV Waldenbuch 1891 e.V., die gegen das Corona-Virus vollständig geimpft oder die von einer Corona-Infektion genesen sind oder die über einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test (kein Selbsttest!) verfügen (3G-Regelung).
Nicht tagesaktuell negativ getestete Personen haben keinen Zutritt zu der Veranstaltung!
Sofern am 15. Oktober 2021 in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Verordnung in Kraft ist, haben nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen nur dann Zutritt zu der Veranstaltung, wenn sie einen PCR-Test nachweisen können.
Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Die Immunisierungs-Nachweise werden am Eingang zum Versammlungsraum kontrolliert.
Sofern am 15. Oktober 2021 in Baden-Württemberg die Alarmstufe der Corona-Verordnung in Kraft ist, haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu der Veranstaltung (2G-Regelung).