Schnupper-Mitgliedschaft

Schnuppermitglied

Am Tennissport interessierten Personen ab 18 Jahren eröffnen wir die Möglichkeit, bevor sie ordentliches Mitglied des Vereins werden, zu prüfen, ob sie den Tennissport nachhaltig ausüben können und wollen und ob das Vereinsleben in unserer Tennisabteilung ihren Vorstellungen entspricht.

Zu diesem Zweck bietet der Verein diesem Personenkreis ein Schnupperangebot über den Sommer, den so genannten „Schnupper-Sommer“, an. Damit soll ein zeitlich begrenzter finanzieller Anreiz zum Tennisspielen und zum Vereinsbeitritt erfolgen.

Den „Schnupper-Sommer“ bieten wir für den Zeitraum vom 01. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres an. Die Schnuppermitgliedschaft wird anschließend, d.h. ab dem 01. Oktober, als ordentliche Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit fortgeführt, es sei denn das Schnuppermitglied erklärt bis spätestens zum 15. September schriftlich, dass keine ordentliche Mitgliedschaft ab dem 01. Oktober gewünscht wird.

I. Leistungen

Der „Schnupper-Sommer“ berechtigt zu folgenden Leistungen:

  1. Freies Tennisspielen auf unserer Anlage mit Mitgliedern und anderen Schnupperern
  2. Eine Trainerstunde gratis bei einem unserer Übungsleiter (nach Absprache!)
  3. 10 Mal Teilnahme am Schnuppertraining mit Übungsleiter, welches immer dienstags von 18 bis 20 Uhr auf zwei Plätzen stattfindet (jeweils eine Stunde in einer 4-er-Gruppe mit einem Übungsleiter)

Wichtig:

  • Vorherige Anmeldung erforderlich! (Koordination erfolgt über unsere Breitensportwartin Alessa Stümper                                                 (E-Mail: alessastuemper-tennis@web.de)
  • Eine Übertragung nicht genutzter Trainingseinheiten in ein Folgejahr ist nicht möglich!

II. Kosten

Der Beitrag für den „Schnupper-Sommer“ beträgt z. Zt., unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung, 80,00 €.
(Zuzüglich Schlüsselpfand von 30 €. Der Schlüssel kann zu den üblichen Geschäftszeiten im Geschäftszimmer des TSV-Waldenbuch abgeholt werden.)

 

III. Allgemeine Bedingungen

Im Rahmen unseres „Schnupper-Sommer“- Programms gelten die folgenden allgemeinen Bedingungen:

  1. Das „Schnupper-Sommer“-Programm gilt nur für Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme am Jugendtraining schließt eine Schnuppermitgliedschaft aus.
  2. Ein „Schnupper-Sommer“ kann innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden!
  3. Ehemalige Mitglieder der Tennisabteilung können einen „Schnupper-Sommer“ frühestens nach Ablauf von 5 Jahren seit Ende der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen!
  4. Mannschaftsspieler, d.h. Personen, die in einer Aktiven- oder Seniorenmannschaft der WTB-Wettspielrunde gemeldet werden und spielberechtigt sind, sind vom „Schnupper-Sommer“-Programm ausgeschlossen!
  5. Ein Schnuppermitglied ist nicht ordentliches Mitglied des Vereins, sondern lediglich zur mitgliedsgemäßen Nutzung der Tennisanlage berechtigt und verpflichtet.
  6. Erfolgt bis spätestens zum 15. September seitens des Schnuppermitglieds keine schriftliche Kündigung, so wandelt sich die Schnuppermitgliedschaft ab dem 01. Oktober in eine ordentliche Mitgliedschaft um

IV. Verfahren

Eine Schnuppermitgliedschaft im Rahmen unseres „Schnupper-Sommer“-Programms muss mit dem jeweils gültigen Formular “Aufnahmeantrag” des Vereins und dem Vermerk “Schnupper-Sommer” und dem Namen der Kontaktperson der Tennisabteilung beantragt werden. Der Antrag ist der Breitensportwartin Alessa Stümper (E-Mail: alessastuemper-tennis@web.de) zuzuleiten. Dieser übergibt die Anträge der Geschäftsstelle des Hauptvereins.

Dort erfolgt die weitere Bearbeitung des Antrages (Prüfung, evtl. Schlüsselausgabe, Begrüßungsschreiben, Bankeinzug Beitrag, Aufnahme in Mitgliederverwaltung, Terminüberwachung, Erinnerungsschreiben im August, evtl. Bestätigung Vollmitgliedschaft). Kopie des Antrages erhalten von der Geschäftsstelle die Vorstandsmitglieder der Tennisabteilung, Gerd Neff, Alessa Stümper und Saskia Ellermann-Vitsos. Die Tennisabteilung vergütet dem Hauptverein für Verwaltungskosten einmalig 5 € pro Schnuppermitglied jeweils am Jahresende.

Vor Ablauf einer Schnuppermitgliedschaft zum 30. September eines Jahres informiert die Geschäftsstelle des Vereins das jeweilige Mitglied mit einer Frist von 6 Wochen noch einmal schriftlich, dass die Schnuppermitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft übergeht, falls bis zum 15. September keine gegenteilige schriftliche Nachricht dort eingegangen ist. Im Falle der fristgerechten Kündigung endet die Schnuppermitgliedschaft zum 30. September.

Waldenbuch, 12.04.2022

Für die Tennisabteilung:
Gerd Neff (Abteilungsleiter) und Jürgen Först (Schatzmeister)

Informationen zum Schnupper-Mitglied als PDF.

Aufnahmeantrag für Schnupperer.