Durchführungsbestimmungen des WfV

Diese Durchführungsbestimmungen sind für alle Bezirke und Vereine verbindlich. Soweit in diesen Durchführungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die Satzung und Ordnungen des Württembergischen Fußballverbandes (wfv). Jungen und Mädchen sollen altersgerecht und ihren körperlichen Voraussetzungen entsprechend an das Fußballspiel herangeführt werden. Hierbei soll vor allem das kindgerechte spielerische Element und die sportliche Fairness im Vordergrund stehen.