Regelung im Umgang mit Verordnungen zum Rehabilitationssport

Ulrike Deinass Rehasport

 

Reha-Sport

Quelle: WBRS, zuletzt aktualisiert: 09. Februar 2021

 

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.)  Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

Im Zeitraum vom 16.03.2020 – 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56

Für alle Verordnungen, die im Zeitraum vom 16.03.2020 – 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.